Klasse AM – Roller und Kleinkrafträder
- Mindestalter: 15 Jahre
- bis 45 km/h
Zweirädrige Kleinkrafträder wie Roller und Mopeds mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und höchstens 50 cm³ Hubraum oder bis 4 kW bei Elektromotoren. Dazu gehören auch dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Leichtkraftfahrzeuge).
Bis zum 16. Geburtstag gilt der Führerschein nur in Deutschland.