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Führerscheinklassen bei Andi's Fahrschule

Hier findest du die Führerscheinklassen, die du bei uns in Füssen lernen kannst – mit Mindestalter und den Fahrzeugen, die du damit fahren darfst. Frag uns gerne, wir erklären dir jede Klasse im Detail.

Roller und Motorrad

AM

Klasse AM – Roller und Kleinkrafträder

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • bis 45 km/h

Zweirädrige Kleinkrafträder wie Roller und Mopeds mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und höchstens 50 cm³ Hubraum oder bis 4 kW bei Elektromotoren. Dazu gehören auch dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Leichtkraftfahrzeuge).

Bis zum 16. Geburtstag gilt der Führerschein nur in Deutschland.

A1

Klasse A1 – Leichtkrafträder bis 125 cm³

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • enthält: AM

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit höchstens 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW Leistung, bei denen das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bis zu 15 kW.

A2

Klasse A2 – Motorräder bis 35 kW

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • enthält: A1 und AM

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Leistung von maximal 35 kW (48 PS), bei denen das Verhältnis von Leistung zu Gewicht höchstens 0,2 kW/kg beträgt. Ist das Motorrad gedrosselt, darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als 70 kW betragen haben.

A

Klasse A – Motorräder ohne Leistungsgrenze

  • Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg)
  • 20 Jahre nach mindestens 2 Jahren A2
  • enthält: A2, A1 und AM

Krafträder mit mehr als 50 cm³ Hubraum oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ohne Leistungsbeschränkung. Außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW Leistung – für diese gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.

Auto und Anhänger

B

Klasse B und Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • mit BF17: 17 Jahre
  • enthält: AM und L

Kraftfahrzeuge – außer Motorrädern – mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg, die für maximal acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind. Ein Anhänger ist erlaubt, wenn er höchstens 750 kg wiegt oder das Gespann insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt.

Beim Begleiteten Fahren ab 17 fährst du bis zu deinem 18. Geburtstag nur mit einer eingetragenen Begleitperson. Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein der Klasse B haben und darf höchstens einen Punkt in Flensburg haben.

B96

Schlüsselzahl B96 – größere Anhänger

  • Mindestalter: 18 Jahre (mit BF17: 17)
  • Voraussetzung: Klasse B

Gespanne aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination mehr als 3.500 kg, aber höchstens 4.250 kg beträgt. Für B96 machst du eine Fahrerschulung, eine Prüfung ist nicht nötig.

BE

Klasse BE – schwere Anhänger

  • Mindestalter: 18 Jahre (mit BF17: 17)
  • Voraussetzung: Klasse B

Gespanne aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg – zum Beispiel für Wohnwagen, Pferde- oder Bootsanhänger.

B196

Schlüsselzahl B196 – 125er mit dem Autoführerschein

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Voraussetzung: mindestens 5 Jahre Klasse B

Mit B196 darfst du Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW fahren – so wie mit Klasse A1. Statt einer Prüfung absolvierst du eine Fahrerschulung in Theorie und Praxis. Die Berechtigung gilt nur in Deutschland.

Weitere Klassen und Kurse

L

Klasse L – Traktor und Arbeitsmaschinen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • in Klasse B enthalten

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h. Dazu selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h.

Mofa

Mofa-Prüfbescheinigung

  • Mindestalter: 15 Jahre

Für einspurige Mofas mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Wer bereits einen Führerschein, zum Beispiel der Klasse AM oder B, besitzt, braucht keine zusätzliche Prüfbescheinigung.

ASF

Aufbauseminar für Fahranfänger

Wir bieten auch ASF-Kurse an. Diese Aufbauseminare für Fahranfänger kann die Führerscheinstelle während der Probezeit anordnen.

Unser Anspruch

Das Ziel der Führerscheinausbildung

Laut § 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung sollst du dein Fahrzeug sicher beherrschen und verantwortungsvoll, mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und die Umwelt, am Straßenverkehr teilnehmen. Das ist auch das Prüfungskriterium.

Unser Ziel ist deshalb, dich mit einer soliden Ausbildung nicht nur konsequent auf die Prüfung vorzubereiten, sondern bestmöglich auf den alltäglichen Straßenverkehr. Unsere guten Prüfungsergebnisse sprechen für sich.

Wand mit Verkehrszeichen und Ortsschild Füssen im Unterrichtsraum von Andi's Fahrschule

Welche Klasse passt zu dir?

Wir beraten dich gern

Ruf an oder komm zu den Bürozeiten vorbei. Für die Anmeldung musst du nichts mitbringen.

Zwei Jugendliche zeigen stolz ihren neuen Führerschein