Führerschein Klassen

Hier findest Du die Führerscheinklassen, die Du bei uns in Füssen erlernen kannst.  Frag uns einfach nach den Klassen, wir erklären sie Dir im Detail.

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen), Krafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.
Mindestalter: 15 Jahre

A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von maximal 125 cm3 und einer Motorleistung von maximal 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum von mehr als 50 cm3, Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h und einer Leistung von maximal 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Leistung von maximal 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigen darf.
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Mindestalter: 18 Jahre

A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum größer als 50 cm3 oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie einem Mindestalter von 24 Jahren für Direkteinsteiger, 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern sowie einem Hubraum größer als 50 cm3 oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mehr als 15 kW Leistung.

B und BF17

Kraftfahrzeuge – ausser Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3500 kg, zur Beförderung von maximal 8 Personen (auch mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")

B96

Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, mit einem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers von mehr als 750 kg und einem zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg jedoch maximal 4.250 kg.
Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre, Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

BE

Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger. Maximal zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers oder Sattelanhängers beträgt 3 500 kg.
Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre, Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17").


Das Ziel der Führerscheinausbildung

Das Ziel der Ausbildung nach § 1 FahrschAusbO (und damit auch Prüfungskriterium) ist, dass du das Fahrzeug sicher beherrschst, sowie verantwortungsvoll mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und Umwelt im Straßenverkehr teilnehmen kannst. Unser Ziel ist daher, dich durch eine solide Ausbildung nicht nur konsequent auf die Prüfung, sondern auch bestmöglich auf den alltäglichen Straßenverkehr vorzubereiten!

Unsere guten Prüfungsergebnisse sprechen für sich.